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Zollratgeber China

Alles Wichtige zu E-Commerce, Zoll & internationalem Versand

China

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Überblick

Es gibt zwei Wege durch den chinesischen Zoll:

– Abfertigung für den privaten Gebrauch

– Abfertigung für den Online-Handel

Planen Sie, Ihr E-Commerce-Geschäft nach China auszuweiten? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, worauf Sie beim Verkauf und Versand von Waren nach China achten müssen – von den Zollbestimmungen über Steuern bis hin zu praktischen Tipps für eine reibungslose Abwicklung.

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  • 1. Gesamteindruck des Importprozesses

    Bewertung: 2/6:

    China bietet beeindruckende Chancen – aber der Weg durch Zoll und Regulierung fühlt sich manchmal wie ein Labyrinth, das zwar navigierbar ist, aber Ausdauer abverlangt.

    2. Geschäftsklima & Bürokratie

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    3. Marktpotenzial

    Bewertung: 1/6:

    China ist die unangefochtene Nummer 1 im globalen E-Commerce-Spiel. Mit über 47 % des weltweiten Online-Handels (2025: rund 3,45 Bio USD) und einem riesigen, mobilen Käufernerv (über 900 Mio Online-Käufer) bleibt das Land ein Eldorado für Wachstum.

    4. Gesamt-Kosten-Fairness

    Bewertung: 3/6:

    Die CIF-/FOB-Bewertungsmethoden erlauben präzise Kalkulation, aber zusätzliche Zölle, komplizierte Abrechnungen und mögliche Gebühren können den Endpreis verzerren – manchmal eher eine Gratwanderung als Transparenz.

    5. Regulierungsspielraum

    Bewertung: 6/6:

    Der chinesische Rechtsrahmen bietet kaum Flexibilität. Die E-Commerce-Gesetzgebung (seit 2018) ist streng, voller Compliance-Fallen – insbesondere für Daigou-Modelle oder Plattformen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten.

    Außerdem: Undurchsichtige Behördspolitik und politische Einflusskanäle erschweren Planung und Vertrauen.

    6. Versandverfügbarkeit

    Bewertung: 2/6:

    Chinas Logistik ist ein Wunderwerk—ultraschnelle Paketzustellung durch dichtes Netz bis in Dörfer, Ready-Made Express-Struktur für E-Commerce.

    7. Zahlungsmethoden & Vielfalt

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    8. Infrastruktur & Digitalisierung

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    9. Verbraucher & Demografie

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    10. Plattformkontrolle

    Bewertung: 2/6:

    Der Markt wird von einheimischen Giganten wie Alibaba, JD.com und Pinduoduo dominiert. Für ausländische Händler bedeutet das: Markteintritt meist nur über diese Plattformen möglich – mit teils hohen Gebühren, strengen Regeln und begrenzter Verhandlungsmacht. Direktvertrieb ist schwierig, da staatliche Regulierung und Plattformdominanz Barrieren setzen.

Key Stats

Bevölkerung:

ca. 1,41 Mrd. Menschen

Online-Shopper:

über 900 Mio aktive Käufer

E-Commerce-Umsatz (2025):

rund 3,45 Billionen USD (≈ 47 % des weltweiten Online-Handels)

Mittelschicht:

ca. 500 Mio Menschen mit wachsender Kaufkraft

Mobile Payment:

über 90 % aller Online-Zahlungen laufen über Alipay & WeChat Pay

Top-Plattformen:

Alibaba (Tmall, Taobao), JD.com, Pinduoduo

Durchschnittliche Lieferzeit im Inland:

oft < 48 Stunden dank hochentwickelter Logistik

Zollschwelle EU-Import:

150 €, darüber hinaus Zölle je nach Produkt (2–20 %)

Digitalisierung:

China gilt als weltweit führend in Livestream-Shopping & Social Commerce

Zusammensetzung der Importkosten

Die Landed Cost bezeichnet den endgültigen Preis einer Ware beim Import. Sie setzt sich aus dem Warenwert, Transport- und Versicherungskosten, Zoll, Mehrwertsteuer und eventuellen Verbrauchsteuern zusammen.

  • Warenwert (FOB vs. CIF). Bei der Verzollung unterscheidet China zwischen den Bewertungsmethoden FOB (Free on Board) und CIF (Cost, Insurance, Freight). Beim FOB‑Wert werden nur die Warenkosten angesetzt; Versicherungs- und Transportkosten bleiben außen vor – diese Berechnung findet vor allem bei Kleinsendungen für den privaten Gebrauch Anwendung. Beim CIF‑Wert werden auch Transport- und Versicherungskosten eingerechnet, was die Abgaben erhöht.

  • De‑Minimis-Schwellen. Für private Importsendungen gibt es einen zoll- und steuerfreien Schwellenwert von 50 RMB (ca. 6–7 EUR). Liegt der FOB‑Wert darunter, fallen keine Abgaben an. Für gewerbliche E‑Commerce‑Sendungen existiert hingegen keine De‑Minimis‑Grenze – jede Sendung, unabhängig vom Wert, wird ab dem ersten Yuan verzollt und besteuert.

  • Cross‑Border‑E‑Commerce‑Regelung. Für grenzüberschreitende Bestellungen über registrierte E‑Commerce‑Plattformen gelten erleichterte Steuerregeln: Seit 2019 sind Käufe bis zu 5 000 RMB pro Bestellung und 26 000 RMB pro Jahr von Importzöllen befreit; die Mehrwertsteuer und eventuelle Verbrauchsteuern werden zu 70 % des regulären Satzes erhoben. Überschreiten Bestellung oder Jahresvolumen diese Limits, greifen die normalen Sätze.

  • Länderübergreifende Abgaben. Die chinesische Mehrwertsteuer (VAT) kennt drei Standardsätze von 13 %, 9 % und 6 % (sowie reduzierte Sätze für bestimmte Produkte). Zusätzlich gibt es Konsumsteuern, die bei einigen Warengruppen zwischen 1 % und 56 % liegen können. Zollsätze variieren je nach Zolltarifnummer, liegen aber oft zwischen 2 % und 20 %.

Markt- und Kostenentwicklung

  • Wachstum des Cross‑Border‑E‑Commerce. Laut Daten des chinesischen Finanzministeriums stieg das Volumen des grenzüberschreitenden Onlinehandels im Jahr 2024 auf 2,63 Billionen RMB (ca. 340 Mrd. EUR) – ein Plus von 10,8 % gegenüber 2023. Die Exporte machten mit 2,15 Billionen RMB den Großteil aus und wuchsen um 16,9 %. Für 2025 rechnen Regierungsstellen mit weiterem Wachstum.

  • Pilotzonen und positive Liste. Die Zahl der cross‑border E‑Commerce Pilotzonen wurde bis 2025 auf 178 erweitert. Diese Zonen bieten vereinfachte Zollabwicklung und lagern Waren in gebundenen Lagerhäusern, bis der Käufer bestellt. Zugelassen sind nur Produkte, die auf einer Positivliste von 1 476 Warengruppen stehen. 2023 gab es bereits 165 solcher Zonen, und die chinesische Regierung hat angekündigt, die Logistikinfrastruktur weiter auszubauen.

  • Logistik-Infrastruktur. Die Zahl der Nationalen Logistikzentren ist von 95 im Jahr 2023 auf geplante 150 Zentren bis 2025 gestiegen. In den großen Städten sind Lieferzeiten von 24 Stunden mittlerweile Standard, und populäre Produkte werden oft innerhalb weniger Stunden zugestellt. Smart‑Logistics‑Lösungen wie gebündelte Sendungen (Bulk Shipping) und optimierte Kühlketten reduzieren Kosten und verbessern die Zustellqualität.

  • Kostenbeispiel für eine E‑Commerce‑Sendung (CIF‑Berechnung). Angenommen, der Warenwert (FOB) beträgt 200 €, die Transport- und Versicherungskosten 40 €, der Zollsatz 10 % und der Mehrwertsteuersatz 13 %. Daraus ergeben sich

    • Zoll: 10 % auf 240 € = 24 €

    • MWSt: 13 % auf (240 € + 24 €) ≈ 34,32 €

    • Verbrauchsteuer: variiert je nach Produkt (hier angenommen 0 €)

    → Gesamtkosten: 200 € + 40 € + 24 € + 34,32 € = 298,32 €

Durch gebündelten Versand über Pilotzonen lassen sich Transportkosten und Zollabwicklungskosten senken; Unternehmen sollten ihre Preise daher inklusive aller Nebenkosten kalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Importsteuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer)

China erhebt auf importierte Waren eine Mehrwertsteuer (VAT) sowie auf bestimmte Produkte eine Verbrauchsteuer. Die Steuersätze richten sich nach der Art der Ware:

  • Standard‑VAT‑Sätze von 13 %, 9 % und 6 %. Der Satz von 13 % gilt für die meisten Waren, insbesondere für die industrielle Fertigung und viele Konsumgüter. Der ermäßigte Satz von 9 % greift bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Wasser, Erdgas und bestimmten öffentlichen Dienstleistungen; 6 % gilt für Dienstleistungen wie Finanz‑, IT‑ und Logistikleistungen. Kleine Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen RMB zahlen eine pauschale Mehrwertsteuer von 3 %.

  • Verbrauchsteuern (Consumption Tax). Auf Luxusgüter und ausgewählte Produkte wie Alkohol, Tabak, Kosmetika, Schmuck, Kraftfahrzeuge und Spirituosen erhebt China eine Verbrauchsteuer von 1 % bis 56 %, je nach Warengruppe. Diese Steuer wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer berechnet.

  • Steuervergünstigungen im Cross‑Border‑E‑Commerce. Für Einkäufe über registrierte Cross‑Border‑Plattformen, die unter den Limits von 5 000 RMB pro Bestellung und 26 000 RMB pro Jahr liegen, entfallen die Importzölle; die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuer werden lediglich zu 70 % des regulären Satzes erhoben.

  • Steuerbefreite persönliche Sendungen. Privatpersonen können Waren im Wert von bis zu 50 RMB (FOB‑Wert) zoll‑ und steuerfrei importieren; darüber hinaus gelten die üblichen Mehrwertsteuer‑ und Zollbestimmungen.

Für Händler bedeutet dies: Die Einhaltung der korrekten HS‑Codes und die Berücksichtigung der jeweiligen Mehrwertsteuersätze sind entscheidend für die Kalkulation der Gesamtkosten. Es lohnt sich, die Steuervergünstigungen des CBEC‑Programms zu nutzen, um die Belastung für den Endkunden zu senken.

Importzölle (Customs Duty)

Die chinesischen Importzölle richten sich nach dem Zolltarif und werden auf Basis des CIF‑Werts (Cost, Insurance, Freight) berechnet. China unterscheidet mehrere Zollkategorien:

  • General Duty (Allgemeiner Zollsatz). Dieser wird auf Importe aus Ländern angewandt, mit denen China kein Handelsabkommen oder keine bevorzugte Behandlung vereinbart hat.

  • Most‑Favoured‑Nation Duty (MFN). Als WTO‑Mitglied gewährt China anderen WTO‑Ländern eine begünstigte Behandlung; die Zollsätze sind niedriger als beim General Duty.

  • Conventional Duty (Vertragszoll). Für Länder mit bilateralen Abkommen oder wirtschaftlichen Partnerschaften gelten sogenannte konventionelle Zollsätze.

  • Special Preferential Duty (Sonderpräferenz). Staaten und Regionen mit besonderen Präferenzprogrammen (z. B. Entwicklungsländer) können noch niedrigere Zölle erhalten.

  • Tariff Rate Quota (TRQ). Bestimmte Produkte wie Weizen, Mais, Reis, Zucker, Wolle, Baumwolle und Düngemittel unterliegen einer Quotenzuteilung. Im Rahmen der Quote gelten vergünstigte Zollsätze; Überschreitungen werden mit deutlich höheren Sätzen belegt.

  • Provisional Duty (vorübergehender Zollsatz). China kann zeitlich befristete Zollsätze festlegen, um Marktverzerrungen auszugleichen oder die Wirtschaft zu stabilisieren.

Nach Angaben von Zonos liegt der durchschnittliche Importzollsatz bei rund 12,5 %, kann aber je nach Produkt von 2 % bis über 20 % variieren. Für CBEC‑Sendungen innerhalb der steuerlichen Limits (5 000 RMB pro Transaktion) entfällt der Zoll komplett.

Handelsabkommen und Präferenzen

China baut sein Netzwerk an Freihandelsabkommen kontinuierlich aus. Nach Daten des Wirtschaftsmagazins China Briefing hat das Land bis 2025 23 Freihandelsabkommen unterzeichnet, die 30 Länder und Regionen abdecken; weitere 10 Abkommen befinden sich in Verhandlung und 8 in der Planung. Zu den bedeutendsten zählen das Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) mit den ASEAN‑Staaten, Australien, Neuseeland, Japan und Südkorea sowie bilaterale Abkommen mit Ländern wie Singapur, Australien, Neuseeland, Chile, Peru und Georgien.

Unternehmen, die Waren aus diesen Ländern importieren, können von reduzierten oder sogar zollfreien Sätzen profitieren. Für die Europäische Union besteht derzeit kein umfassendes Freihandelsabkommen, sodass meist die regulären MFN‑Zölle Anwendung finden. Gleichwohl arbeitet China an weiteren bilateralen Abkommen (etwa mit Israel und Kanada). Ein Blick in die jeweils gültigen Präferenzlisten lohnt sich, um mögliche Zollersparnisse zu identifizieren.

Customs Resources

Zuständige Behörden und Quellen

Zuständige Behörden und Quellen

  • General Administration of Customs (GACC). Die zentrale Zollbehörde führt Einfuhrkontrollen durch, veröffentlicht Regularien und verwaltet das Cross‑Border‑E‑Commerce‑Programm. Informationen gibt es unter (auf Chinesisch und teilweise Englisch).

  • State Post Bureau (SPB). Für die Überwachung von Kurierdiensten und Expresspaketen zuständig. Der SPB veröffentlichte im April 2025 Daten, nach denen bis zum 11. April 2025 bereits 50 Milliarden Pakete zugestellt wurden – 18 Tage früher als im Vorjahr. Pro Tag werden etwa 500 Millionen Pakete befördert.

  • Ministry of Commerce & Ministry of Finance. Diese Ministerien regeln die Positivliste und die Steuersätze für Cross‑Border‑E‑Commerce. Seit 2019 gilt: Transaktionen bis 5 000 RMB pro Bestellung und 26 000 RMB pro Person und Jahr sind zollfrei; VAT/Verbrauchsteuer werden zu 70 % erhoben.

  • Cross‑Border E‑Commerce Pilotzonen. 2014 startete China sechs Pilotzonen; bis 2023 stieg ihre Zahl auf 165 und bis 2025 auf 178. Diese Zonen stellen gebundene Lagerhäuser bereit und erleichtern die Zollabwicklung durch elektronische Datenübermittlung.

  • Positive List (Positivliste). Nur Produkte auf dieser Liste können im Cross‑Border‑E‑Commerce ohne zusätzliche Importlizenz eingeführt werden. 1 476 Produktkategorien sind seit der Aktualisierung 2022 erlaubt. Artikel außerhalb der Liste müssen über das normale Zollverfahren importiert werden.

Zollformalitäten

  1. Zollinhaltserklärung (CN23) & Handelsrechnung. Jede Sendung benötigt eine detaillierte Beschreibung der Waren (möglichst auf Englisch und Chinesisch), den Warenwert, die Menge und die Zolltarifnummer (HS‑Code). Für kommerzielle Sendungen sind oft zwei Exemplare erforderlich.

  2. Packliste und Zertifikate. Bei hochwertigen oder regulierten Produkten (z. B. Elektronik, Kosmetik, Medizinprodukte) können zusätzliche Zertifikate wie CCC‑ (China Compulsory Certification) oder CFDA‑Zertifikate verlangt werden. Ohne diese Nachweise kann der Zoll die Einfuhr verweigern.

  3. E‑Zollerklärung. Über registrierte Cross‑Border‑Plattformen werden Bestelldaten (Bestellung, Zahlung, Versand) elektronisch an die Zollbehörde übermittelt. Nur wenn diese Datensätze vorliegen, profitiert der Käufer von den Steuervergünstigungen; andernfalls werden pauschale Parcel Taxes von 13 %, 20 % oder 50 % erhoben.

Dokumentation und erforderliche Unterlagen

Beim Versand nach China unterscheiden die Behörden zwischen vereinfachter Express‑Zollabfertigung und der umfassenden formalen Zollabfertigung. Je nach Warentyp, Wert und Zweck der Sendung müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden:

  • Air Waybill und Handelsrechnung. Jede Sendung muss durch einen Luftfrachtbrief (oder Paketaufkleber) und eine detaillierte Handelsrechnung begleitet werden. Diese Dokumente enthalten Angaben zu Absender, Empfänger, Warenbezeichnung, Menge, Wert, HS‑Code und Ursprung. Für Sammelsendungen ist zudem eine Packliste erforderlich.

  • Nachweis der Zahlung und Identifikation. Bei privaten Sendungen der Express‑Kategorie B verlangt der Zoll einen Zahlungsnachweis (z. B. Online‑Zahlungsbeleg) und eine Kopie des Ausweises des Empfängers; bei gewerblichen Sendungen reicht in der Regel eine Angabe der Bestelldaten.

  • Zusatzdokumente für formale Abfertigung. Für regulierte oder hochpreisige Waren (Kategorie D) sind zusätzliche Unterlagen wie CCC‑ oder CFDA‑Zertifikate, Sicherheitsdatenblätter, Importlizenz, Verkaufsvertrag, Versicherungspolice und – falls relevant – eine schriftliche Genehmigung des Endnutzers erforderlich.

  • E‑Zollerklärung und Zollagentur. Bei Cross‑Border‑E‑Commerce müssen die Bestelldaten elektronisch an die Zollbehörde übermittelt werden. Spediteure und Zollagenten kümmern sich häufig um diese Übermittlung; falsche oder verspätete Daten verursachen Verzögerungen und können zu Strafgebühren führen.

Eine akkurate und vollständige Dokumentation ist entscheidend, um die Abfertigungszeit zu verkürzen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Shipping and Compliance

Kurierdienste und Logistik

Chinas Logistikbranche ist beeindruckend: 2024 wurden 174,5 Milliarden Pakete transportiert, ein Plus von 21 % gegenüber 2023, und die Branche erzielte einen Umsatz von 1,4 Billionen RMB (≈ 193 Mrd. USD). Bis 2025 soll das Sendungsvolumen auf 190 Milliarden Pakete steigen (Prognose des SPB, nicht direkt zitiert). Die wichtigsten Punkte:

  • Zustellnetz und Geschwindigkeit. In Tier‑1‑Städten wie Peking oder Shanghai gelten Zustellzeiten von 24–48 Stunden als Standard. Dank Smart‑Logistics können häufig bestellte Waren sogar am selben Tag ankommen. In Second- und Third‑Tier‑Städten verbessern zusätzliche Gateway-Facilities und neue internationale Frachtrouten die Zustellgeschwindigkeit. Kurierdienste wie SF Express, Cainiao (Alibaba), JD Logistics, China Post EMS, DHL, FedEx und UPS dominieren den Markt.

  • Versandmodelle:

    • Direktversand (Direct Mail): Einzelbestellungen werden aus dem Ausland direkt zum Endkunden gesendet. Vorteil: geringer Lageraufwand. Nachteil: längere Lieferzeiten und höhere Steuern für Produkte außerhalb der Positivliste.

    • Gebundene Lagerhäuser (Bonded Warehousing): Waren werden in großen Mengen in spezielle Zollfreilager importiert. Erst nach Eingang der Bestellung wird die Einzelware dem Zoll vorgestellt und versteuert. Vorteile: verkürzte Lieferzeiten, verschobene Steuerzahlung und vereinfachte Abfertigung.

    • Bulk Shipping (Sammelversand): Mehrere Bestellungen werden zu einer großen Lieferung zusammengefasst und gemeinsam verzollt. Dies senkt die Frachtkosten und beschleunigt die Abwicklung.

Versanddienstleister und Versandkosten

China verfügt über ein breites Angebot an Logistikdienstleistern. Neben lokalen Anbietern spielen internationale Kuriere eine wichtige Rolle. Die folgenden Beispiele zeigen typische Versandkosten und Laufzeiten (Stand 2025):

  • Internationale Carrier. Dienste von DHL, FedEx, UPS und USPS sind für den Express- und Standardversand verfügbar. Ein 2‑lb‑Paket, das von den USA nach China verschickt wird, kostet bei USPS First‑Class International (10–20 Tage) etwa 28–35 USD, bei Priority Mail International (6–10 Tage) 52–65 USD und bei Priority Express International (3–5 Tage) 75–85 USDwaytronsc.com. UPS Worldwide Saver (3–5 Tage) berechnet 80–95 USD für 2 lb; FedEx International Priority (3–5 Tage) 78–90 USD; DHL Express verlangt rund 70–85 USD für 2 lb und 110–130 USD für 5 lb mit Lieferzeiten von 3–5 Arbeitstagen.

  • Luftfracht und Seefracht. Für größere Mengen lohnt sich Luftfracht (2–7 Tage) zu etwa 4–6 USD pro Kilogramm bei einem Mindestgewicht von 50–100 kg. Seefracht dauert 20–35 Tage: LCL (Less Than Container Load) kostet rund 80–120 USD pro Kubikmeter und ein 20‑Fuß‑Container 2 200–3 000 USD.

  • Lokale Dienstleister. Chinesische Unternehmen wie SF Express, Cainiao (Alibaba), JD Logistics und China Post EMS stellen Millionen Pakete täglich zu und verfügen über dichte Netze in Metropolen wie Shanghai, Peking und Shenzhen. Für internationale Händler kann die Zusammenarbeit mit lokalen Fulfillment‑Partnern zu kürzeren Lieferzeiten und geringeren Kosten führen.

  • Zusatzgebühren. Kurierdienste erheben neben den Basisportokosten oft Sendungsverfolgungsgebühren, Transportversicherungen, Treibstoffzuschläge, Vorführungsgebühren und Unterschriftengebühren. Diese Aufschläge sollten bei der Kalkulation der Endpreise berücksichtigt werden.

Unternehmen, die regelmäßig nach China versenden, können bei internationalen Carriern Rahmenverträge aushandeln und dadurch signifikante Volumenrabatte erzielen.

Zahlungsverkehr und Kundenanforderungen

Mobile Zahlungsanbieter dominieren den chinesischen Onlinehandel. Laut Statistiken nutzt die überwiegende Mehrheit der Verbraucher digitale Geldbörsen, wobei Alipay und WeChat Pay gemeinsam über 90 % Marktanteil halten. Eine aktuelle Marktanalyse beziffert die Zahl der digitalen Käufer in China auf rund 915 Millionen, was 64 % der Bevölkerung entspricht; durchschnittlich werden 2 058 USD pro Kopf ausgegeben, und 64 % der E‑Commerce‑Transaktionen finden per Smartphone statt, wobei digitale Geldbörsen 59 % aller Zahlungen abwickeln. Damit ist China globaler Vorreiter in Mobile Payment.

Compliance im Versand

  • Elektronische Vorausmeldung. Alle E‑Commerce‑Sendungen müssen vor dem Versand über ein anerkanntes System (z. B. die Plattform des Kurierdienstes) elektronisch angemeldet werden. Fehlende oder falsche Angaben führen zu Verzögerungen oder Strafgebühren.

  • Personalausweis des Empfängers. Für private Sendungen ist eine Kopie der chinesischen ID‑Card bzw. ein digitaler Identitätsnachweis erforderlich, da der Zoll die Identität des Empfängers prüft.

  • Verbotene und beschränkte Güter. Waffen, gefährliche Chemikalien, bestimmte Medikamente, Publikationen mit sensiblen Inhalten oder landwirtschaftliche Erzeugnisse dürfen nur mit Genehmigung importiert werden bzw. sind komplett verboten. Auch Lebensmittel und Kosmetika unterliegen strengen Auflagen und müssen ggf. vorab registriert werden.

Eingeschränkte und verbotene Versandgüter

Die chinesische Zollbehörde unterscheidet zwischen verbotenen und streng regulierten (restricted) Gütern. Zu den verbotenen Waren gehören u. a. Waffen, Munition, Sprengstoffe, gefälschte Währungen, zensierte Publikationen, bestimmte Chemikalien sowie Tiere oder Pflanzen mit Seuchengefahr.

Eingeschränkte Produkte dürfen nur mit Genehmigung eingeführt werden. Die Liste umfasst u. a.:

  • Lebensmittel und Getränke. Bei Lebensmitteln, alkoholischen Getränken oder Nahrungsergänzungsmitteln ist oftmals eine Zertifizierung der chinesischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erforderlich.

  • Medizinische Geräte, Arzneimittel und Kosmetik. Diese Produkte müssen von der CFDA (China Food and Drug Administration) registriert sein; ohne Zulassung wird die Einfuhr verweigert.

  • Lithiumbatterien und elektronische Geräte. Batteriebetriebene Produkte (z. B. Powerbanks, Drohnen, E‑Scooter) benötigen eine Sicherheitsfreigabe und müssen strenge Verpackungsvorschriften erfüllen.

  • Kulturgüter und Antiquitäten. Kunstwerke, Antiquitäten, Münzen und Sammlerstücke unterliegen Ausfuhrbeschränkungen und benötigen ggf. ein Exportzertifikat.

  • Pflanzen, Saatgut und landwirtschaftliche Produkte. Für Samen, Setzlinge, Tierprodukte oder tierische Nebenprodukte sind Pflanzenschutzzeugnisse oder Veterinärzertifikate erforderlich.

  • Chemikalien und gefährliche Stoffe. Farben, Lacke, Sprays und andere Gefahrgüter dürfen nur mit entsprechender Genehmigung importiert werden und erfordern eine spezielle Kennzeichnung.

Ausländische Versender sollten vorab prüfen, ob ihre Produkte besondere Zulassungen benötigen oder gar nicht importiert werden dürfen. Der Zoll aktualisiert seine Verbotsliste regelmäßig, und viele Carrier bieten Beratungsdienste an.

Stipulationen für bestimmte Waren

Neben den generell eingeschränkten Gütern existieren für einige Warengruppen zusätzliche Mengen- oder Verpackungsvorschriften. Dazu zählen u. a.:

  • Spirituosen, Tabak und Parfüm. Es gelten Obergrenzen pro Sendung (z. B. maximal zwei Liter alkoholische Getränke), und die Waren müssen in ihrer Originalverpackung verschickt werden.

  • Geschenksendungen. Für Privatpersonen sind Geschenksendungen auf einen geringen Warenwert begrenzt und dürfen nicht in Serie verschickt werden.

  • Second‑hand‑Waren und gebrauchte Elektronik. Der Import gebrauchter Waren ist stark reglementiert und bedarf einer besonderen Genehmigung – diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt.

Die genauen Bestimmungen werden regelmäßig angepasst. UPS und andere Carrier veröffentlichen Listen mit aktuellen Limitierungen; ein Blick in diese Ressourcen lohnt sich vor jedem Versand

Zoll

Zollabfertigung: Express vs. Formale Abfertigung

China unterscheidet beim Import zwischen der beschleunigten Express‑Abfertigung und der umfassenden formalen Zollabfertigung. FedEx kategorisiert Sendungen in vier Gruppen:

  • Kategorie A – Dokumente (Express). Versand von Papieren und Drucksachen. Diese Sendungen werden zügig freigegeben; Zölle werden selten fällig.

  • Kategorie B – Privatwaren und Geschenke (Express). Persönliche Effekte, Geschenke und Online‑Bestellungen unter bestimmten Wertgrenzen werden mit minimaler Dokumentation abgefertigt. Es sind jedoch ein Zahlungsbeleg und ein Identitätsnachweis des Empfängers erforderlich.

  • Kategorie C – Muster und geringwertige Waren (Express). Handelsmuster, Werbegeschenke und Kleinsendungen können unter vereinfachten Bedingungen importiert werden. Der Zoll verlangt eine detaillierte Produktbeschreibung; der Warenwert ist limitiert.

  • Kategorie D – Regulierte oder hochpreisige Güter (Formale Abfertigung). Hochpreisige oder regulierte Güter (z. B. Kosmetik, Lebensmittel, Spielzeug, Elektronik) und Sendungen über bestimmten Wertgrenzen müssen formal abgefertigt werden. Diese Verfahren erfordern zusätzliche Unterlagen wie Sicherheitsnachweise, Importlizenzen, Konformitätsbescheinigungen und Prüfberichte.

Eine korrekt gewählte Kategorie beschleunigt die Abfertigung. Falsche Deklarationen führen zu Verzögerungen und können Strafzahlungen nach sich ziehen.

Zollbearbeitungszeit und Verzögerungsgebühr

Chinas Zollbehörde arbeitet daran, die Abfertigung zu beschleunigen. Express‑Sendungen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden freigegeben, sofern die Dokumentation korrekt ist. Für formale Abfertigungen beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 24 Stunden nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

Wer Unterlagen verspätet einreicht oder Angaben nachträglich ändert, muss mit einer Delayed Declaration Fee rechnen. Die chinesische Zollbehörde erhebt eine Gebühr pro Tag, die sich prozentual am Zollwert orientiert. Die genauen Sätze variieren je nach Zollamt; sie sollten mit dem Spediteur oder der zuständigen Behörde vorab geklärt werden. Um Zusatzkosten und Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle Dokumente vollständig und rechtzeitig einzureichen.

Legal Regulations for Businesses

E‑Commerce‑Gesetz und Registrierungspflicht

Seit dem E‑Commerce‑Gesetz von 2018 müssen alle Online-Händler, auch ausländische, die Waren in China verkaufen, ihre Geschäftstätigkeit registrieren. Plattformen wie Tmall Global oder JD Worldwide verlangen eine umfassende Markenregistrierung, Unternehmensnachweise und Produktzertifikate, bevor ein Shop eröffnet werden kann. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zur Schließung des Shops und zur Verhängung von Bußgeldern führen.

Cross‑Border‑Spezialcodes 9710/9810

China verwendet spezielle Zollcodes, um grenzüberschreitende Onlinekäufe zu kennzeichnen. Code 9710 steht für den grenzüberschreitenden B2C‑Einzelhandel über registrierte Plattformen; Code 9810 betrifft den B2B2C‑Handel über gebundene Lagerhäuser. Die Nutzung dieser Codes ist Voraussetzung, um in den Genuss der ermäßigten Steuersätze zu kommen.

Positivliste und Marktadaption

Die Positivliste für Cross‑Border‑E‑Commerce umfasst derzeit 1 476 Produktkategorien und wird regelmäßig angepasst. Die Aufnahme in diese Liste erspart ausländischen Unternehmen die aufwändige Beantragung einer Importlizenz. Allerdings müssen alle Produkte den chinesischen Normen entsprechen (z. B. CCC‑Prüfzeichen für Elektrogeräte). Produkte, die nicht auf der Positivliste stehen, unterliegen dem regulären Zollverfahren und ggf. höheren Abgaben.

Handelsabkommen und Zölle

China ist Mitglied der WTO und hat mehrere regionale Abkommen geschlossen, wie das Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP). Mit der EU besteht jedoch kein umfassendes Freihandelsabkommen, daher gelten die regulären Zollsätze. Geschäftsmodelle sollten diese Tarife einkalkulieren und prüfen, ob bestimmte Waren im Rahmen bilateraler Abkommen begünstigt werden.

Steuer- und Zollrückerstattung

Unternehmen können in bestimmten Fällen Zölle und Steuern zurückerstatten lassen, zum Beispiel bei Nichtannahme der Ware oder bei Reexport. Dies erfordert jedoch eine lückenlose Dokumentation und Abwicklung über den Spediteur bzw. den Zollagenten. Die State Post Bureau weist darauf hin, dass eine Rückerstattung nur möglich ist, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird.

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